Satzung
Satzung des Vereins zur Betreuung des Naturerlebnisraumes vom 22.04.2022
Verein zur Betreuung des Naturerlebnisraums Ziegelei Borgwedel e. V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Verein zur Betreuung des Naturerlebnisraums Ziegelei Borgwedel e. V.“. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Schleswig einzutragen. Sitz des Vereins ist Borgwedel. Hier finden Sie die Satzung auch im PDF-Format .
gar
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung. Dazu informiert der Verein die Öffentlichkeit über die Geschichte der Ziegelei Borgwedel und des Ziegelhandwerks sowie über die Entwicklung der Natur auf den brach liegenden Flächen der ehemaligen Ziegelei, insbesondere durch die Aufstellung von Informationstafeln im Gelände, Führungen durch das Gelände, Informationsveranstaltungen und Projekte mit der Darstellung des Ziegeleihandwerks. Der Verein pflegt das Gelände einschließlich des erhaltenen Baubestands sowie anderer Spuren der verschwundenen Ziegelei, übernimmt
die weitere Ausgestaltung als Naturerlebnisraum in enger Abstimmung mit der Gemeinde Borgwedel und führt alle zur Erreichung des Vereinszwecks geeigneten Maßnahmen durch.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Aufnahme der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jeder Zeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins teilzunehmen, Anträge zu stellen und vom vollendeten 18. Lebensjahr an das Stimmrecht auszuüben. Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge jährlich bis Ende April zu entrichten.
§ 6 Verwendung von Vereinsmitteln
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand:
Er besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Bürgermeister der Gemeinde Borgwedel kraft Amtes. Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschließen, dass dazu zwei weitere Beisitzer treten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, vertreten.
§ 8 Mitgliederversammlung
Alljährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden und begründet sein.
Der Mitgliederversammlung obliegen:
1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und des Berichts der Kassenprüfer, 2. Entlastung des gesamten Vorstands,
3. Wahl des neuen Vorstands,
4. Wahl von zwei Kassenprüfern,
5. Satzungsänderungen,
6. Entscheidung über die eingereichten Anträge und
7. Auflösung des Vereins.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angaben des Grundes beantragt.
Jede ordnungsgemäß anberaumte Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.
§ 9 Der Vorstand
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter. Er führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich und gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 10 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit 3/4-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
§ 11 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer für diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen der Gemeinde Borgwedel zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.